AGB

Aktuell sind alle Covid-Schnelltests ausverkauft. Aufgrund der sehr geringen Nachfrage werden keine Lagerbestände mehr gehalten. Ein Verkauf über den Online-Shop erfolgt nicht mehr. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne weiter unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung! (AKTUALISIERT. 12/12/2023)

 

 

Vorherige allgemeine Vertragsbedingungen: 

 

1. Geltungsbereich, Rangfolge, Vertragsschluss

1.1 Parteien dieses Vertrages sind ausschließlich Matchpharm GmbH (Amtsgericht München, HRB 257590) (im Folgenden „Matchpharm“) als Verkäufer und der Kunde (im Folgenden „Kunde“). Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 BGB.

1.2 Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge über die von MATCHPHARM erbrachten Lieferungen, insbesondere dem Verkauf von Produkten, welche MATCHPHARM unter Bezugnahme hierauf abschließt.

1.3 Sie gelten auch für künftige Verträge mit dem Kunden über die von MATCHPHARM erbrachten Lieferungen, auch wenn MATCHPHARM nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen hat, sie aber dem Kunden bei einem von MATCHPHARM bestätigten Auftrag zugegangen sind.

1.4 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn MATCHPHARM ihnen nicht ausdrücklich widersprochen oder Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausgeführt hat.

1.5 Die Präsentation der Produkte in unserem Webshop ist kein Angebot im rechtlichen Sinne. Mit dem Absenden der Bestellung über unseren Webshop gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestellung ab, an die der Kunde für die Dauer von zwei Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden ist. Der Vertrag kommt nicht bereits mit der Bestellung im Webshop, sondern erst mit der Bestellbestätigung der MATCHPHARM zustande. Sollte die Lieferung zu den in der Bestellung genannten Konditionen nicht möglich sein, werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren.

 

2. Beschaffenheit der Ware

2.1 Die Angaben über Produkte, wie Inhaltsstoffe, Mengenangaben etc.), die von uns oder von den Herstellern stammen, sind nur ungefähr und annähernd; das gilt auch für die Produktbeschreibungen auf den Datenblättern. Diese Angaben garantieren keine Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich.

2.2 Die von uns vertriebenen Produkte sind ausschließlich für in der jeweiligen Produktbeschreibung genannten Zwecke (insbesondere Diagnostik) bestimmt. Der Käufer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Produkte ausschließlich gemäß den einschlägigen Anwendungs- und Sicherheitsvorschriften verwendet werden. Der Kunde ist für eine entsprechende Schulung seiner Mitarbeiter und eine zweckgebundene Verwendung selbst verantwortlich und wird insbesondere die Einhaltung aller insoweit anwendbaren Rechtsvorschriften selbständig prüfen und sicherstellen. Für andere als in der Produktbeschreibung genannte Zwecke sind die Produkte nicht bestimmt oder geeignet.

2.3 Weder durch den Verkauf unserer Produkte noch durch diese Vertragsbedingungen räumen wir dem Kunden eine Lizenz an irgendwelchen Rechten einschließlich geistiger Eigentumsrechte ein.

 

4. Rechte des Kunden bei Mängeln

4.1 Das von MATCHPHARM zu liefernde Produkt ist frei von Sachmängeln, wenn es bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Beschaffenheit sind die Einhaltung der Angaben in der Produktbeschreibung vereinbart. Eignungs-, Verwendungs- oder Anwendungsrisiken obliegen dem Kunden und stellen keinen Mangel dar.

4.2 Es obliegt dem Kunden, Mängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung zweckdienlichen Informationen in Textform MATCHPHARM mitzuteilen. Die Beschreibung des Mangels hat so detailliert zu erfolgen, dass dieser von MATCHPHARM genau bestimmt und nachvollzogen werden kann.

4.3 Zur Nacherfüllung ist MATCHPHARM im Falle eines Mangels des Produkts nach der von MATCHPHARM innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl, die dem Kunden zumutbar sein muss, durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung eines mangelfreien Produkts (Nachlieferung) berechtigt und verpflichtet. Solange das Wahlrecht von MATCHPHARM besteht, ist das Wahlrecht des Kunden zwischen Nachbesserung und Nachlieferung ausgeschlossen.

4.4 Es obliegt dem Kunden, mangelhafte Produkte erst zurücksenden, nachdem er von MATCHPHARM eine Reklamationsnummer erhalten hat, die auf der Rücksendung anzubringen ist. Die so gekennzeichnete Rücksendung ist frachtfrei mit dem erforderlichen Schadensbericht an MATCHPHARM zu übersenden.

4.5 Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist (was nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben ist) oder die für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, stehen dem Kunden seine Rechte wegen eines Mangels des Produkts nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu, soweit nichts anderes vereinbart ist.

4.6 Die Haftung von MATCHPHARM auf Ersatz von Schäden und vergeblichen Aufwendungen ist nach Maßgabe von Ziffer 5 beschränkt bzw. ausgeschlossen.

4.7 Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Kunden wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich MATCHPHARM nicht berufen, soweit MATCHPHARM den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Produkts übernommen hat.

 

5. Haftung von MATCHPHARM

5.1 MATCHPHARM haftet ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften

a) wegen Vorsatzes;

b) für Schäden, die darauf beruhen, dass MATCHPHARM einen Mangel der Produkte arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Produkte übernommen hat;

c) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von MATCHPHARM oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MATCHPHARM beruhen;

d) für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MATCHPHARM oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MATCHPHARM beruhen;

e) nach dem Produkthaftungsgesetz;

f) nach dem Bundesdatenschutzgesetz sowie der Datenschutz-Grundverordnung.

5.2. In anderen als den in Ziffer 5.1 bestimmten Fällen ist die Haftung von MATCHPHARM auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch MATCHPHARM oder durch einen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von MATCHPHARM beruht. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

5.3 In anderen als den in Ziffer 5.1 und 5.2 bestimmten Fällen ist die Haftung von MATCHPHARM wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5.4 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt.

5.5 Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftung von MATCHPHARM auf Schadensersatz gelten für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche auf Schadensersatz gegen MATCHPHARM unabhängig von ihrem Rechtsgrund sowie entsprechend für die Haftung von MATCHPHARM auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

6. Verjährung

6.1 Ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren

a) Ansprüche des Kunden gegen MATCHPHARM bei Haftung wegen Vorsatzes;

b) Ansprüche des Kunden gegen MATCHPHARM wegen Mängeln der Ware, soweit MATCHPHARM den Mangel arglistig verschwiegen oder MATCHPHARM für die Beschaffenheit der Ware eine Garantie übernommen hat;

c) Ansprüche des Kunden gegen MATCHPHARM wegen Mängeln der Ware, wenn der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Ware verlangt werden kann, besteht;

d) Ansprüche des Kunden im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 445b BGB);

e) Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden

    aa) die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MATCHPHARM oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MATCHPHARM beruhen;

    bb) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von MATCHPHARM oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MATCHPHARM beruhen;

    cc) nach dem Produkthaftungsgesetz.

6.2 In anderen als den in Ziffer 6.1 aufgeführten Fällen beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln der Ware ein Jahr ab Lieferung der Ware.

 

7. Lieferung, Gefahrübergang

7.1 Mangels besonderer Vereinbarung gelten unsere Preise ab unserem Lager, ausschließlich der Versandkosten für Verpackung, Konditionierung, Verladung Transport und Entladung. Den Preis einschließlich anfallender Versandkosten werden in der Bestellmaske in unserem Webshop angezeigt. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.

7.2 Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante. MATCHPHARM ist zu Teillieferungen berechtigt, wobei die einzelnen Teillieferungen in einer angemessenen Größenordnung erfolgen muss.

7.3 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. in der Bestellbestätigung genannt. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist 14 Tage ab Zahlungseingang. Unsere Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu vertreten.

7.4 Ereignisse höherer Gewalt und von MATCHPHARM nicht zu vertretende Beschaffungs-, Herstellungs- oder Lieferstörungen jeder Art führen zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Lieferfristen und Termine.

7.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der Lieferung an den Käufer auf den Käufer über.

 

8. Preise, Zahlung

8.1 Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Euro und – soweit der Umsatz nicht von der Umsatzsteuer befreit ist – zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.2 Der Kaufpreis und die Versandkosten sind spätestens zwei Wochen ab Bestellbestätigung und Zugang einer Rechnung zu bezahlen.

8.3 Der Kunde ist - ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften – berechtigt, aus dem Vertrag resultierende und auf Zahlung gerichtete Ansprüche wegen Nichterfüllung der Lieferpflicht von MATCHPHARM oder wegen Mängeln der Produkte gegen den Anspruch von MATCHPHARM auf Zahlung des Preises aufrechnen. Andere als die in Satz 1 aufgeführten Ansprüche kann der Kunde gegen Ansprüche von MATCHPHARM nur aufrechnen, soweit sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.

 

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 MATCHPHARM behält sich das Eigentum an den Produkten vor (im Folgenden auch „Vorbehaltsware“), bis sämtliche Forderungen von MATCHPHARM gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen von MATCHPHARM in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

9.2 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er MATCHPHARM hiermit schon jetzt alle Forderungen abtritt, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von MATCHPHARM, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich MATCHPHARM, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. MATCHPHARM kann verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

9.3 Wenn der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %) übersteigt, ist MATCHPHARM auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe verpflichtet.

9.4 MATCHPHARM ist berechtigt, jederzeit die Herausgabe der ihm gehörenden Gegenstände zu verlangen, insbesondere die Rechte auf Aussonderung oder Abtretung des Anspruchs auf die Gegenleistung im Insolvenzverfahren geltend zu machen, wenn die Erfüllung seiner Forderungen durch den Kunden gefährdet ist, insbesondere über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder sich dessen Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie Pfändungen der Produkte durch MATCHPHARM gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

9.5 Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen der Vorbehaltsware oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Rechte von MATCHPHARM hat der Kunde MATCHPHARM unverzüglich zu benachrichtigen und in Abstimmung mit MATCHPHARM alles Erforderliche zu tun, um die Gefährdung abzuwenden. Soweit es zum Schutz der Vorbehaltsware angezeigt ist, hat der Kunde auf Verlangen von MATCHPHARM Ansprüche an ihn abzutreten. Der Kunde ist zum Ersatz aller Schäden und Kosten - einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten - verpflichtet, die MATCHPHARM durch Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

 

10. Abtretung und Übertragung von Rechten

10.1 MATCHPHARM ist berechtigt, ihre Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.

10.2 Jede Verfügung über aufgrund des Vertrages zwischen den Parteien bestehende Ansprüche oder sonstige Rechte durch den 

Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MATCHPHARM.

10.3 § 354a HGB bleibt unberührt.

 

11. Außergerichtliche Streitschlichtung

11.1 Die EU-Kommission hat gemäß der EU-Verordnung Nr. 524/2013 eine interaktive Website zur Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) bereitgestellt zur Schlichtung außergerichtlicher Streitigkeiten aus Online-Rechtsgeschäften. Die OS-Plattform der EU-Kommission finden Sie unter diesem Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

11.2 Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungs-stelle teilzunehmen.

 

12. Allgemeine Bestimmungen

12.1 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf.

12.2 Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten zwischen MATCHPHARM und Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sind, ist nach Wahl von MATCHPHARM der Sitz des Kunden oder der Sitz von MATCHPHARM. Für Klagen gegen MATCHPHARM ist der Sitz von MATCHPHARM ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände einschließlich § 689 Abs. 2 ZPO bleiben von Satz 1 und Satz 2 unberührt.

12.3 Das Vertragsverhältnis der Parteien ist durch diese Vertragsbedingungen und die Bestellbestätigung von MATCHPHARM vollständig beschrieben. Ergänzende oder abweichende Regelungen oder Nebenbestimmungen bestehen nicht. Sollten ergänzende oder abweichende Regelungen später getroffen werden, so bedürfen sie zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Stand: 11.12.2020